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Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Covid19 und deinen Urlaub

Ab 19. Mai entfällt die Pflicht für Quarantäne bei Einreise aus Ländern, die das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) als grün, orange oder hellrot einstuft. Für die Einreise aus hellroten Ländern benötigt ihr entweder einen aktuellen Test, eine Impfung oder den Nachweis einer durchgemachten Corona-Infektion.

Bitte bedenkt, dass nicht nur die österreichischen Regelungen relevant sind, sondern auch die Maßnahmen eures Heimatlandes, insbesondere auch im Hinblick auf eure Rückreise.

All die Freizeitaktivitäten, auf die man auch im Urlaub nicht verzichten möchte, sind wieder möglich! Zu eurer Sicherheit ist immer da, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, ein sogenannter „Eintrittstest“ notwendig. Das heißt: Ihr benötigt einen Nachweis über einen aktuellen Test, eine Impfung oder eine überstandene Corona-Infektion (3-G).

Die "3-Gs" steht für 

  • geimpft

  • getestet

  • genesen

Das sind die Eintrittsvoraussetzung, die für viele Bereiche des Alltags gelten, etwa die Einreise, Gastronomie, Hotellerie oder den Besuch von Veranstalungen.

Was passiert, wenn ein Gast positiv gestestet wird oder ein Verdachtsfall bekannt wird? Hier findest du die Vorgehensweise -hier klicken-

EINREISE

Künftig orientiert sich Österreich an der ECDC-Karte für Risikogebiete.

  • grün/orange: freie Einreise

  • rot: Einreise nur für getestete, geimpfte, oder genese Personen

  • dunkelrot: Einreise nur getestet, geimpfte oder genese Personen plus Quarantäne (Freitesten nach 5 Tagen)

Das bedeutet, dass die Einreise aus Ländern mit einer 14-Tage-Inzidenz unter 500 (entspricht einer 7-Tage-Inzidenz von 250), die kein Virusmutationsgebiet sind, ohne Quarantäne möglich sein wird. Die Details zu der kommenden Regelung sowie die Einreisebestimmungen aus nicht EU-Staaten sind noch in Ausarbeitung. Wir informieren euch an dieser Stelle natürlich, sobald sie uns vorliegen.

CHECK IN

  • Beim Check-In vor Ort gilt eine FFP2-Masken-Pflicht.

  • Beim Betreten der Unterkunft muss ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.

  • Gäste müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren.

  • Mindestabstand von 2 Metern einhalten.

  • MitarbeiterInnen mit Kunden- bzw. Gästekontakt müssen sich alle 7 Tage einem Covid-Test unterziehen und ein negatives Testergebnis vorweisen.

  • Bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen bzw. Gastronomie im Beherbergungsbetrieb muss ab einem Aufenthalt über die Gültigkeit des Eintrittstestes hinweg alle 2 Tage ein negativer Test bzw. Impfnachweis bzw. Immunitätsbescheinigung vorgelegt werden.

TESTMÖGLICHKEITEN

  • Teststraße Landeck (nur nach Voranmeldung)

  • bei allen niedergelassenen Ärzten ohne Voranmeldung (Dr. Klimmer Pettneu - 1 min entfernt / Dr. Sprenger St. Anton / Dr. Knierzinger St. Anton / Dr. Helene Mall St. Anton)

  • voraussichtlich wird in St. Anton eine Teststraße errichtet - Details folgen

GEMEINSCHAFTSRÄUME

  • Halten Sie zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben oder nicht zur Gästegruppe gehören, mindestens zwei Meter Abstand.

  • In gemeinschaftlich verwendeten Bereichen gilt eine FFP2-Masken-Pflicht.

  • Kinder unter 6 Jahren müssen keine FFP2-Maske und keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

  • In Feuchträumen wie Duschen oder Schwimmhallen kann die FFP2-Maske abgenommen werden.

SCHUTZHÜTTEN DES ALPENVEREINS

  • Schutzhütten sollen mit 19.05.2021 öffnen dürfen. Die Zutrittsbestimmungen sind derzeit noch nicht fixiert.

  • Im gesamten Hüttenbereich ist eine FFP2-Maske zu tragen.

  • Mindestens 2 Meter Abstand zu Personen, die nicht in einem Haushalt leben.

WEITERE INFORMATIONEN findest du HIER

HINWEIS

Trotz größtmöglicher Sorgfalt können wir keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit geben. Unsere Informationen ersetzen keinesfalls behördliche Informationskanäle bzw. gesetzliche Verordnungen. Da sich die Situation betreffend Reisewarnungen rasch ändern kann, informieren Sie sich im Bedarfsfall bitte beim Außenministerium Ihres Heimatlandes über die aktuell geltenden Bestimmungen. 

Beschreibung
Winter I
Winter II
Winter III
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